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Bewertungsrichtlinien: So entstehen und prüfen wir Bewertungen

Erfahrungsberichte sind nur dann wertvoll, wenn man ihnen vertrauen kann. Auf dieser Seite legen wir offen, wie Bewertungen auf Uni-Online.de entstehen, wie wir sie prüfen – und wo die Grenzen dieser Prüfung liegen.

Wer darf bewerten?

Bewerten dürfen ausschließlich Personen, die den bewerteten Studiengang oder Kurs selbst studieren, studiert oder belegt haben. Mit dem Absenden einer Bewertung bestätigst du das. Bewertungen im Auftrag Dritter, Selbstbewertungen durch Hochschul-Mitarbeitende sowie bezahlte oder anderweitig „gekaufte“ Bewertungen sind untersagt und werden gelöscht.

Wie wir Bewertungen prüfen

Jede Bewertung wird vor Veröffentlichung redaktionell geprüft (Vorab-Moderation). Wir prüfen auf Beleidigungen und Schmähkritik, erkennbare Falschangaben, Werbung/Spam, personenbezogene Angaben über Dritte (z. B. Namen einzelner Lehrender in herabsetzendem Kontext) und auffällige Muster, die auf Manipulation hindeuten (z. B. mehrere gleichlautende Bewertungen in kurzer Zeit). Erst danach wird eine Bewertung veröffentlicht oder abgelehnt.

Wichtig zu wissen: Wir verlangen derzeit keinen Immatrikulationsnachweis. Eine Garantie, dass jede Bewertung von einer tatsächlich studierenden Person stammt, können wir daher nicht geben – wir kennzeichnen unsere Prüfung deshalb ehrlich als redaktionelle Prüfung. Bei begründeten Zweifeln fordern wir Nachweise (z. B. Studienbescheinigung) an; kann die verfassende Person sie nicht erbringen, wird die Bewertung entfernt.

Keine Einflussnahme durch Hochschulen

Hochschulen können Bewertungen weder kaufen, unterdrücken noch in der Reihenfolge beeinflussen – auch Premium-Partner nicht. Durchschnittsnoten berechnen sich ausschließlich aus den veröffentlichten Bewertungen.

Bewertung melden (Beanstandungsverfahren)

Betroffene Hochschulen und Nutzer können jede Bewertung über den Link „Bewertung melden“ direkt an uns melden (alternativ per E-Mail an kontakt@longconomy.com unter Angabe der Bewertungs-ID). Bitte beschreibe konkret, welche Aussagen beanstandet werden und warum. Wir leiten dann ein Prüfverfahren ein: Die Beanstandung wird der verfassenden Person – ohne Offenlegung ihrer Identität gegenüber der Hochschule – zur Stellungnahme übermittelt; bei Tatsachenbehauptungen fordern wir Belege an (z. B. einen Nachweis über die Studienteilnahme). Kann die Echtheit oder Zulässigkeit nicht belegt werden, entfernen wir die Bewertung. Für die Dauer einer strittigen Prüfung können wir Bewertungen vorübergehend offline nehmen. Über das Ergebnis informieren wir die meldende Stelle.

Stellungnahme der Hochschule

Hochschulen mit Backend-Zugang können zu Bewertungen ihrer Studiengänge eine öffentliche Stellungnahme abgeben, die unter der Bewertung erscheint. So bleibt die Perspektive beider Seiten sichtbar.

Aktionen und Verlosungen

Wenn wir Bewertungs-Aktionen durchführen (z. B. eine Verlosung unter allen in einem Zeitraum eingereichten Bewertungen), gilt immer: Die Teilnahme ist unabhängig vom Inhalt der Bewertung – positive und negative Berichte nehmen gleichberechtigt teil, eine Vergütung „pro Bewertung“ gibt es nicht. Laufende Aktionen werden auf dieser Seite und am Bewertungsformular offengelegt. Derzeit läuft keine Aktion.

Löschung und Archivierung

Verfasser können die Löschung ihrer eigenen Bewertung jederzeit per E-Mail verlangen. Bewertungen, die gegen diese Richtlinien verstoßen, entfernen wir unabhängig davon.

Fragen zu diesen Richtlinien beantworten wir unter kontakt@longconomy.com. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in der Datenschutzerklärung.

Stand: Juli 2026