Elektrofachkraft (IHK) f. festgelegte Tätigkeit nach DGUV Vorschrift 3 (Gebäudetechnik und Veranstaltungstechnik)

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Infos zum Elektrofachkraft (IHK) f. festgelegte Tätigkeit nach DGUV Vorschrift 3 (Gebäudetechnik und Veranstaltungstechnik)

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Mit dieser Fortbildung sind Sie befähigt, Elektroarbeiten sicher und fachgerecht durchzuführen. Sie können diese Zusatzqualifikation in zwei Fachrichtungen im Fernunterricht nur bei der sgd absolvieren. Am Kursende erwerben Sie das IHK-Zertifikat. Damit können Sie auch als Nicht-Elektriker elektrische Arbeiten bei Inbetriebnahme und Instandhaltung übernehmen.

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