Beamtenstudiengänge
Wer in den gehobenen nichttechnischen Dienst einsteigen und somit als Beamter bei Bund oder Ländern arbeiten möchte, muss die Beamtenlaufbahn einschlagen. Hierfür stehen Beamtenstudiengänge der unterschiedlichsten Fachrichtungen zur Verfügung, vom Polizeivollzugsdienst über die Finanzverwaltung bis hin zum Auswärtigen Dienst oder dem allgemeinen inneren Verwaltungsdienst.
Dabei unterscheidet sich das Studium grundsätzlich von einem normalen Studium. Interessierte bewerben sich bei einer Einstellungsbehörde um eine Vollzeitausbildung (Vorbereitungsdienst). Nur wenn sie hierfür angenommen werden, erfolgt auch die Zulassung zum Studium an einer der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder. Das Studium erfolgt dual an der Hochschule und in der jeweiligen Behörde. Der Bachelorabschluss bedeutet für die Absolventen und Absolventinnen zugleich auch die bestandene Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst. Wer bereits einen technischen Bachelorabschluss besitzt, kann sich für den gehobenen technischen Dienst bewerben.
Die Weichen für diese Durchführungsart der Grundkonzeption wurden in den 1970er Jahren gestellt. Im Rahmen einer Reform der Verwaltungsausbildung wurde beschlossen, dass für die Ausbildung im gehobenen Dienst eine Fachhochschule gegründet werden sollte. Am 3. Oktober 1978 wurde per vorläufigem Errichtungserlass die fachrichtungsübergreifende Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – kurz FH Bund – gegründet. Am 1. Oktober 1979 wurde der Studienbetrieb aufgenommen, bereits 1.756 Studierende waren damals in den anfänglich zehn Studienrichtungen eingeschrieben. Heute sind es jährlich rund 3.000 Studenten und Studentinnen, die die gehobene Beamtenlaufbahn anstreben.
Welche Möglichkeiten gibt es, Studiengänge im Fachbereich Beamtenstudiengänge zu absolvieren?
Beamtenstudiengänge sind üblicherweise als Präsenzstudiengänge konzipiert. Neben den überwiegend vorherrschenden Vollzeitstudiengängen gibt es auch vereinzelte Teilzeitmodelle. Die Präsenzstudiengänge sind in den meisten Fällen dual konzipiert, sodass die Studierenden Teile ihrer Studienzeit in der jeweiligen Abnehmerbehörde verbringen. Es besteht außerdem in einigen Programmen die Möglichkeit, ein Fernstudium zu absolvieren.
Die FH Bund unterhält neben ihrem Sitz im nordrhein-westfälischen Brühl auch Fachbereiche in Berlin, Lübeck, Mannheim, Münster, Wiesbaden, Kassel, Haar bei München und Langen.
Es gibt eine Vielzahl von Beamtenstudiengängen, beispielsweise:
- Bundesnachrichtendienst: Die Studierenden werden in diesem Studiengang darauf vorbereitet, Informationen zu aktuellen Problemstellungen zu finden, zu analysieren und so die Informationsbasis für die Entscheidungsfindung der Bundesregierung in Hinblick auf die Sicherheit und Außenpolitik des Landes zusammenzustellen.
- Verwaltungsinformatik: In diesem Bachelorstudiengang werden Informatiker / Informatikerinnen für die Arbeit in der Verwaltung ausgebildet. Sie erarbeiten später Lösungen für IT-technische Problemstellungen.
- Allgemeine innere Verwaltung: Die Studenten und Studentinnen dieses Studiengangs beschäftigen sich mit verschiedenen rechtlichen Themenstellungen, den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie der öffentlichen Finanzwirtschaft.
- Kriminalpolizei: Das Know-how dieses Studiums rund um die Kriminalistik, die Kriminologie, das Strafrecht, das Strafverfahrensrecht sowie das Polizeirecht ist die Basis für die spätere Tätigkeit als Kriminalkommissar / Kriminalkommissarin.
Für wen sind Studiengänge des Fachbereichs Beamtenstudiengänge geeignet?
Studiengänge im Fachbereich Beamtenstudiengänge sind im Prinzip für jedermann geeignet, der die formalen Voraussetzungen des Studiums erfüllt. Diese reichen bei Beamtenstudiengängen meist deutlich über die eines herkömmlichen Studiums hinaus. Die persönlichen Voraussetzungen variieren je nach eingeschlagenem Berufsweg. Während für die Laufbahn als Kriminalpolizist / Kriminalpolizistin körperliche Fitness und ein aktives Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung erforderlich sind, müssen angehende Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen im Wetterdienst Schicht- und Umzugsbereitschaft zeigen.
Entstehen besondere Kosten in den Beamtenstudiengängen?
In Beamtenstudiengängen sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. Im Gegensatz zu anderen Studiengängen stehen die Studierenden allerdings in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten deshalb sogar monatlich Anwärterbezüge in Höhe von etwa 1.050 Euro. Im Gegenzug sind allerdings alle Vorlesungen Pflichtveranstaltungen und statt Semesterferien gibt es lediglich einen außerhalb der Vorlesungszeiten in Anspruch zu nehmenden Urlaubsanspruch.
Wie viel verdient ein Beamter / eine Beamtin?
Beamte werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Im gehobenen Dienst sind die Gehaltsgruppen A9 bis A12, in Ausnahmefällen auch A13 möglich. Sie ermöglichen für Berufseinsteiger beim Bund einen Verdienst zwischen 2.581 und 3.971 Euro (2015). Im Laufe der Jahre kann sich das Einkommen auf 5.106 Euro monatlich steigern. Zusätzlich profitieren Beamte / Beamtinnen durch verschiedene finanzielle Leistungen wie Aufschläge oder eine vergünstigte Versicherung.
Das Ansehen des Beamten / der Beamtin in unserer Gesellschaft
Das Ansehen von Beamten / Beamtinnen ist nicht besonders gut. Als bürokratisch, lahm oder sogar faul werden sie bisweilen bezeichnet – von den bekannten Beamtenwitzen ganz zu schweigen. Auch als arrogant und unfreundlich werden sie teilweise wahrgenommen. Doch allmählich verändert sich das Bild vom typischen deutschen Beamten: Die Bürgerbefragung öffentlicher Dienst zeigt, dass immer mehr Menschen Beamten wieder vermehrt Werte wie Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein, Kompetenz, Hilfsbereitschaft und Unbestechlichkeit zuschreiben.
Wie entwickelt sich der Arbeitsmarkt für Absolventen eines Beamtenstudiums?
In der Regel erhalten die Absolventen und Absolventinnen von Beamtenstudiengängen direkt eine Anstellung bei der öffentlichen Hand, also bei Bund oder Ländern. In der Praxis bietet der Staat eine hohe Arbeitsplatzsicherheit. Wer zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird, ist sogar abgesehen von besonders schweren Fällen (z. B. Freiheitsstrafen, schwerwiegenden Verfehlungen) unkündbar. Der Arbeitsmarkt für Absolventen und Absolventinnen sieht daher sehr positiv aus.